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   BGH, 27.05.1959 - 3 StR 8/59   

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https://dejure.org/1959,6397
BGH, 27.05.1959 - 3 StR 8/59 (https://dejure.org/1959,6397)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1959 - 3 StR 8/59 (https://dejure.org/1959,6397)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1959 - 3 StR 8/59 (https://dejure.org/1959,6397)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unterstützung eines Nachrichtendienstes der DDR

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - 3 StR 8/59
    Da der Angeklagte auch nach Ansicht des Landgerichts den äusseren Tatbestand dieser Vorschrift, mindestens in Versuchsform, verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt hat, konnte im Strafverfahren gegen ihn trotz Freispruchs selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2, 6 StR 76/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 192/54
    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - 3 StR 8/59
    Da der Angeklagte auch nach Ansicht des Landgerichts den äusseren Tatbestand dieser Vorschrift, mindestens in Versuchsform, verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt hat, konnte im Strafverfahren gegen ihn trotz Freispruchs selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2, 6 StR 76/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 76/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - 3 StR 8/59
    Da der Angeklagte auch nach Ansicht des Landgerichts den äusseren Tatbestand dieser Vorschrift, mindestens in Versuchsform, verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt hat, konnte im Strafverfahren gegen ihn trotz Freispruchs selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2, 6 StR 76/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59

    Entzug des Pflichtteils wegen tätlicher Angriffe gegenüber dem Erblasser -

    Von einer einmaligen Betätigung kann aber bei dem nicht die Rede sein, der sich in die Bundesrepublik schicken lässt, um hier, wie G. und C., möglichst viele Personen zu werben und mit ihnen zu diskutieren, oder wie P. als Kraftfahrer eine solche Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. BGH 3 StR 6/59 und 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).

    Da die Angeklagten G. und C. auch nach Ansicht des Landgerichts mindestens den äusseren Tatbestand des § 92 StGB verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt haben, konnte im Strafverfahren gegen sie selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2; BGH 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).

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